UNSERE LEISTUNG
KONTROLL­FAHRTEN

Unser Fachpersonal führt auf Ihrer Baustelle alle obligatorischen Baustellenkontrollen und Wartungsarbeiten gemäß RSA / ZTV-SA 97 Punkt 7 durch.


Die Kontrollen werden dokumentiert. Sollte im Fall eines Schadenseintritts die fehlerhafte Arbeitsstellensicherung maßgeblich sein und Kontrollen nicht durchgeführt oder nicht ausreichend dokumentiert worden sein, könnte das zu einer erhöhten Verantwortlichkeit führen. Selbst wenn die ZTV SA 97 nicht vertraglich vereinbart ist, zählt sie mittlerweile zum Stand der Technik und ist „gerichtsfest“.


Hier können sich dann auf Grundlage des BGB § 823 Schadens­ersatz­an­sprüche oder im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Ver­ant­wort­lich­keiten nach dem Strafgesetzbuch ergeben.


Wie oft muss eine Baustelle Kontrolliert werden?
Die ZTV SA 97 schreibt hier folgenden Kontrollrhythmus vor:

  • Mindesten zweimal täglich (einmal bei Tagesanbruch und einmal nach Eintritt der Dunkelheit).-  An arbeitsfreien Tagen einmal täglich.- Zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm


 

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